Die UN-Konvention der Kinderrechte

Die meisten Länder der Welt haben sich geeinigt, dass Kinderrechte geschützt werden sollen. Deshalb haben sie die UN-Konvention der Kinderrechte unterschrieben. Die Farben im Logo der Childhood Foundation und somit auch die daran angelehnten farbigen Flügelpunkte der Elfpunkte-Engel, die zur Unterstützung der Stiftung entstanden sind, repräsentieren jeweils einen der vielen Artikel dieser Konvention. Hier finden Sie alle Artikel der Übereinkunft.

Artikel 2

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf diskriminiert werden.

Artikel 3

Das Wohl des Kindes ist bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen, vorrangig zu berücksichtigen.

Artikel 6

Jedes Kind hat das Recht auf Leben und Entwicklung.

Artikel 12

Jedes Kind hat das Recht, in allen das Kind berührenden Angelegenheiten seine Meinung zu äußern und gehört zu werden.

Artikel 19

Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt und Missbrauch.

Artikel 20

Ein Kind, das nicht bei seiner Familie leben kann, hat Anspruch auf alternative Betreuung.

Artikel 31

Jedes Kind hat das Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel.

Artikel 34

Jedes Kind ist vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen.

Artikel 35

Der Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form ist zu verhindern.

Artikel 39

Ein Kind, das Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung oder Misshandlung geworden ist, hat das Recht auf physische und psychische Genesung und soziale Wiedereingliederung.